Beglaubigte Übersetzungen

Rundum-Service aus einer Hand!

Beglaubigte Übersetzungen von zertifizierten Gerichtsdolmetschern in Österreich

Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen alles von der Beratung über die beglaubigte Übersetzung bis hin zur Erledigung von Behördenwegen. Mit uns können Sie aufatmen: Ihr Dokument ist bei unserem Übersetzungsbüro in kompetenten und routinierten Händen – die beglaubigte Übersetzung wird rechtzeitig geliefert. Und dank unseren ausgereiften Qualitätssicherungsprozessen wird Sie auch die Qualität garantiert überzeugen!

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Beglaubigte Übersetzung: Was heißt das genau?

Eine beglaubigte Übersetzung ist ein genaues Abbild des Originals und wird durch ein Siegel sowie eine Beglaubigungsklausel rechtswirksam. Dabei bestätigt der beeidete Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung unter Berufung auf seinen gerichtlichen Eid. 

Die Übersetzung wird dabei mit Ihrem Originaldokument zusammengeheftet, sodass die Übersetzung eine Einheit mit dem Original bildet, und der Originalwortlaut jederzeit nachgelesen werden kann. 

Diese Art von Übersetzung wird meistens benötigt, wenn Sie Ihre fremdsprachlichen Dokumente bei Ämtern oder Behörden vorlegen müssen.

Beispiele für beglaubigte Übersetzungen

Unser Qualitätsversprechen an Sie

Gerichtlich zertifizierte Übersetzer

Ihre beglaubigte Übersetzung wird von ausgebildeten, in Österreich beeideten Gerichtsdolmetschern angefertigt, welche nach strengen Kriterien geprüft und ausgewählt werden.

Amtswege nach Maß und Norm

Wir erledigen alle notwendigen Behördenwege in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Gerichten, damit Ihre beglaubigte Übersetzung im Zielland gültig ist.

Siegel und Beglaubigungsklausel

Wir versehen Ihre beglaubigte Übersetzung mit einem Siegel und einer Beglaubigungsklausel, welche die Rechtswirksamkeit in Österreich garantieren.

Interne Qualitätssicherung

Ihre beglaubigten Übersetzungen werden vor der Lieferung von einem unserer Projektmanager auf Vollständigkeit und die Projektanforderungen hin geprüft.

Wie läuft der Prozess einer beglaubigten Übersetzung genau ab?

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Übermittlung Ausgangsdokumente

Sie übermitteln uns einen Scan / eine Kopie des Ausgangsdokumentes oder bringen es uns persönlich vorbei. Gleichzeitig informieren Sie uns, für welchen Zweck, für welches Zielland und in welcher Sprache Sie das Dokument benötigen.

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Information über Vorgehensweise

Unsere Projektmanager informieren Sie über die Vorgehensweise und darüber, welche Schritte in Ihrem individuellen Fall notwendig sind.

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Beglaubigte Übersetzung

Die beglaubigte Übersetzung wird von einem in Österreich beeideten Gerichtsdolmetscher durchgeführt.

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Prüfung durch Projektmanager

Die fertige beglaubigte Übersetzung wird von einem unsere Projektmanager auf Vollständigkeit und auf die Projektanforderungen hin geprüft.

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Amtswege (bei Bedarf)

Falls nötig und gewünscht, übernehmen wir etwaige Amtswege für Sie, damit die beglaubigte Übersetzung nicht nur in Österreich, sondern auch in Ihrem Zielland gültig ist.

Egal, welches Dokument, welche Sprache oder wo Sie sich aufhalten: Unsere professionellen Gerichtsdolmetscher in Wien, Graz, Linz und in ganz Österreich stehen gerne zur Verfügung.

Für alle weiteren Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden. Unsere  qualifizierten Projektmanager freuen sich schon auf Sie!

Rubys Tipp
Kundenberater

Wo gilt eine beglaubigte Übersetzung?

Bei uns erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen und Fachgebieten, die in Österreich rechtswirksam sind.

Damit Ihre beglaubigten Übersetzungen auch von ausländischen Behörden anerkannt werden, sind je nach Bestimmungsland, dem Gebrauchszweck und der Art des Dokumentes noch weitere Schritte notwendig. Senden Sie uns Ihr Dokument, und erläutern Sie uns, für welchen Zweck und welches Land Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen: Wir klären Sie über die Anforderungen auf. Egal, ob noch eine diplomatische Beglaubigung oder eine Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen vonnöten ist, wir erklären Ihnen die Schritte ganz genau und kümmern uns um die Umsetzung. Sie brauchen sich mit dem Thema der Legalisierungen, Zwischenbeglaubigungen, Überbeglaubigungen und Apostillen nicht auseinanderzusetzen.

Unsere Projektmanager mit langjähriger Erfahrung nehmen Ihnen die ganze Arbeit ab: Unser Übersetzungsbüro liefert Ihnen eine beglaubigte Übersetzung, welche in Ihrem Zielland gilt, ohne dass Sie sich über die Rechtsgrundlagen selber informieren müssen. Überlassen Sie uns diese Arbeit und konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Dinge!

Legalisierung und Apostille: Was brauche ich?

Es gibt im Wesentlichen zwei Wege, damit Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur in Österreich gilt, sondern auch im internationalen Rechtsverkehr anerkannt wird. Diese sind die Legalisierung oder die Einholung einer Apostille, je nachdem, ob das Zielland das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet hat.

Eine Legalisierung – auch Legalisation oder diplomatische Beglaubigung genannt – ist notwendig, wenn das Zielland nicht dem Haager Beglaubigungsübereinkommen beigetreten ist. Die Legalisierung umfasst dabei folgende Schritte:

Das Landesgericht, bei dem der Gerichtsdolmetscher eingetragen ist, bestätigt die Echtheit der Unterschrift desselben auf der beglaubigten Übersetzung.

Das Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres bestätigt die Echtheit der zwischenbeglaubigten Urkunde.

Erst danach kann die zuständige Vertretungsbehörde des Staates, für den die beglaubigte Übersetzung bestimmt ist, die Legalisierung vornehmen.

Der andere, leichtere Weg zur internationalen Rechtswirksamkeit Ihrer beglaubigten Übersetzung kommt zur Anwendung, wenn das Land, in dem Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, Unterzeichnerstaat des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist: In diesem Fall reicht eine Apostille aus. Für die Einholung einer Apostille auf Ihre beglaubigte Übersetzung sind folgende Schritte notwendig:

Das Landesgericht, bei dem der Gerichtsdolmetscher eingetragen ist, bestätigt die Echtheit der Unterschrift desselben auf der beglaubigten Übersetzung.

Das Landesgericht versieht die zwischenbeglaubigte Urkunde mit einer Apostille für den jeweiligen Bestimmungsstaat. Eine Legalisierung durch die ausländische Vertretungsbehörde ist somit nicht mehr nötig.

Holen Sie sich Hilfe und ersparen Sie sich die Amtswege – wir erledigen alle Schritte für Sie. Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket inklusive Beratung!

FAQs zu beglaubigten Übersetzungen

Die Anforderungen für eine beglaubigte Übersetzung können äußerst unterschiedlich sein. Daher müssen unsere Projektmanager erst einen Blick auf Ihr Dokument werfen und über den Verwendungszweck der beglaubigten Übersetzung informiert werden, um Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten zu können. Senden Sie uns einfach Ihre Datei und lassen Sie sich von unseren Projektmanagern kostenlos beraten!

Sowohl die offizielle als auch die zertifizierte und amtliche Übersetzung sind umgangssprachliche Synonyme für eine beglaubigte Übersetzung. Die genauen Merkmale einer beglaubigten Übersetzung können Sie hier nachlesen.

Eine Notarbeglaubigung oder notarielle Beglaubigung ist nicht mit einer beglaubigten Übersetzung zu verwechseln! Je nach Verwendungszweck kann eine notarielle Beglaubigung vor der beglaubigten Übersetzung notwendig sein. Das bedeutet, dass ein Notar das Originaldokument oder eine Kopie des Originals beglaubigt, um die Echtheit des Dokumentes zu bestätigen. Erst danach wird die beglaubigte Übersetzung durchgeführt. Dabei wird die beglaubigte Übersetzung mit dem notariell beglaubigten Original verbunden.

Als Rundum-Service-Anbieter können wir auch die notarielle Beglaubigung für Ihr Dokument einholen, bevor wir dieses übersetzen lassen. Senden Sie uns Ihre Anfrage, und wir beraten Sie gerne bei der Frage, ob eine notarielle Beglaubigung in Ihrem Fall notwendig ist.

Die Zwischenbeglaubigung ist ein notwendiger Zwischenschritt bei der Legalisierung sowie der Apostillierung von beglaubigten Übersetzungen für eine Verwendung im Ausland. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für die Legalisierung und die Apostillierung, und lassen Sie uns die Zwischenbeglaubigung sowie alle anderen notwendigen Schritte für Sie erledigen, damit Ihre beglaubigte Übersetzung auch im Ausland gültig ist.

Die Überbeglaubigung ist ein notwendiger Zwischenschritt bei der Legalisierung von beglaubigten Übersetzungen, damit diese von ausländischen Gerichten und Behörden anerkannt werden. Informieren Sie sich hier über den gesamten Legalisierungsprozess, und überlassen Sie uns die Amtswege, die für die Einholung der Überbeglaubigung und der weiteren Schritte der Legalisierung notwendig sind.

Legalisierung, Legalisation oder auch diplomatische Beglaubigung steht für eine Beglaubigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr. Eine Legalisierung ist notwendig, damit Ihre beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt wird.

Die notwendigen Schritte für die Legalisierung einer beglaubigten Übersetzung sind wie folgt:

  1. Zwischenbeglaubigung: Das Landesgericht, bei dem der Gerichtsdolmetscher eingetragen ist, bestätigt die Echtheit der Unterschrift desselben auf der beglaubigten Übersetzung.
  2. Überbeglaubigung: Das Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres bestätigt die Echtheit der zwischenbeglaubigten Urkunde.
  3. Legalisierung: Erst danach kann die zuständige Vertretungsbehörde des Staates, für den die beglaubigte Übersetzung bestimmt ist, die Legalisierung vornehmen.

Holen Sie sich Hilfe und ersparen Sie sich die Amtswege – wir erledigen alles für Sie.

Die Apostille ersetzt die Legalisierung, wenn Ihre beglaubigte Übersetzung in einem Staat vorgelegt wird, welcher das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet hat.

Die notwendigen Schritte für die Legalisierung einer beglaubigten Übersetzung sind wie folgt:

  1. Zwischenbeglaubigung: Das Landesgericht, bei dem der Gerichtsdolmetscher eingetragen ist, bestätigt die Echtheit der Unterschrift desselben auf der beglaubigten Übersetzung.
  2. Apostille: Das Landesgericht versieht die zwischenbeglaubigte Urkunde mit einer Apostille für den jeweiligen Bestimmungsstaat. Eine Legalisierung durch die ausländische Vertretungsbehörde ist somit nicht mehr nötig.

Bei uns erhalten Sie einen Rundum-Service inklusive Beratung! Sie brauchen sich um die Einholung der Apostille nicht selber zu kümmern.

Je nach Art des Schriftstücks kann Ihre beglaubigte Übersetzung mit dem Originaldokument, einer notariell beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie zusammengeheftet werden. Mit dem Originaldokument sind Sie in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. In manchen Fällen gelten jedoch spezielle Anforderungen. Senden Sie uns Ihr Dokument, und unsere Projektmanager nehmen sich gerne Zeit, um Sie in diesem Thema zu beraten.

Oft wird von Behörden oder Gerichten nicht das ganze Dokument beglaubigt übersetzt benötigt: Es kann vorkommen, dass nur einzelne Passagen beglaubigt übersetzt werden müssen. Sparen Sie Zeit und Kosten, und klären Sie im Vorfeld, was genau in welcher Form übersetzt werden soll. Es könnte passieren, dass für bestimmte Teile Ihres Dokumentes auch eine reine Übersetzung ausreicht, oder dass diese gar nicht erst übersetzt werden müssen. Lassen Sie uns Ihnen bei der Kostenoptimierung helfen!

Egal, für welches Zielland Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, unser Übersetzungsbüro kann bei allen Sprachen behilflich sein. Egal, ob gängige Sprachen wie Spanisch, Französisch und Italienisch, oder seltenere Zielsprachen wie Arabisch, Serbisch und Portugiesisch – wir kennen keine Grenzen! Wir arbeiten mit einem breiten Netzwerk von sofort verfügbaren beeideten Übersetzern zusammen. Unsere Projektmanager machen in kürzester Zeit sogar scheinbar Unmögliches möglich!